Suchtprävention und Jugendschutz
Jugendschutz und Suchtprävention haben eine gemeinsame Schnittmenge, bei der es um die Vermeidung süchtiger Verhaltensweisen wie Alkohol- und Nikotinmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen geht. Auch der Jugendmedienschutz ist eine Beitrag, schädliche Einflüsse in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und einem Suchtverhalten vorzubeugen.
Beim gesetzlichen Jugendschutz geht es um die Um- und Durchsetzung der Jugendschutzgesetze. Er richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Anbieter. Gesetze, die die Verfügbarkeit von Suchtmitteln regeln, haben ebenfalls eine präventive Wirkung.
Der Landkreis Miltenberg fördert über den Präventionsausschuss mit dem Saftmobil alkoholfreie Jugendveranstaltungen.
Infomaterial:
Das Jugendschutzgesetz im Überblick (Auszug)
Jugendschutz - verständlich erklärt